Seit 01.01.2016 sind der neue § 945a ZPO und die Schutzschriftenregisterverordnung (SRV) in Kraft. Die Vorschriften regeln die Einrichtung eines zentralen, länderübergreifenden elektronischen Registers für Schutzschriften (ZSSR).
Am 12. Januar 2016 trat die zweite europäische Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) in Kraft, die binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden muss. Neben einer Reihe von weiteren Neuerungen führt die PSD II zu einer Verschärfung des regulatorischen Umfeldes für Online-Marktplätze.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Rechtsverordnung vom 6. November 2015 die Inhaberkontrollverordnung geändert. Am 27. November 2015 hat die BaFin zudem eine aktualisierte Fassung ihres zugehörigen Merkblatts zur Inhaberkontrolle veröffentlicht, in dem wesentliche Anforderungen der Inhaberkontrolle näher bestimmt werden.
Neue Identifizierungspflichten für (Konto-)Bevollmächtigte – Vorboten der 4. EU-Geldwäscherichtlinie
Zum 25. Juni 2015 ist die vierte Geldwäscherichtlinie (EU) 2015/849 (Geldwäsche-RL) in Kraft getreten. Sie ist bis zum 25. Juni 2017 in nationales Recht umzusetzen. Bereits jetzt hat die Geldwäsche-RL Auswirkungen auf die KYC-Pflichten („know your customer“) der Verpflichteten i.S.v. § 2 Geldwäschegesetz (GwG) bei der Identifizierung von (Konto-) Bevollmächtigten.