Ab dem 28. März 2024 gilt ein EU-weites Verbot für das Gebührenmodell Payment for Order Flow (PFOF). In Deutschland wird eine Übergangsregelung bis 30. Juni 2026 geschaffen. Trotz dieser nationalen Übergangsregelung bringt das PFOF-Verbot zahlreiche rechtliche und praktische Herausforderungen mit sich. Die Geschäftsmodelle zahlreicher Online- und Neo-Broker werden nun anzupassen sein.
Notarielle Online-Verfahren wurden in jüngster Zeit in technischer Hinsicht erheblich verbessert. Zudem wurde der Anwendungsbereich zum 1. August 2023 erweitert. Damit sind wichtige Schritte hin zu einem modernen Online-Verfahren unternommen, mit dem sich standardisierte gesellschaftsrechtliche Vorgänge bequem und ohne den persönlichen Gang zum Notariat erledigen lassen. Jedoch haben Online-Beurkundungen jüngst einen Rückschlag erlitten, weil die Bundesregierung den Online-Service zur Erlangung der erforderlichen Ausweis-PIN überraschend eingestellt hat.
Am 27.09.2023 hat die BaFin den Entwurf eines Rundschreibens zu den „Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten – ZAG-MaRisk“ zur öffentlichen Konsultation vorgestellt. Der Entwurf der ZAG-MaRisk ist in großen Teilen an die MaRisk (BA) für KWG-Institute angelehnt. Unterschiede bestehen – neben dem auf die spezifischen Geschäftstätigkeiten von ZAG-Instituten zugeschnittenen Abschnitt BTO – u.a. bei der Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes, bei den wesentlichen Risiken und bei der Risikoberichterstattung.
In einem Urteil vom 28.06.2022 (Az. 4 K 4039/20) hat sich das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zur Einordnung von Konzerndarlehen bzw. Gesellschafterdarlehen als erlaubnispflichtiges Einlagen- und Kreditgeschäft im Sinne des KWG geäußert. Das Finanzgericht stellt sich dabei ausdrücklich gegen die seit 2014 bestehende Verwaltungspraxis der BaFin.
Mit der Verordnung (EU) 2022/2554 vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationelle Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience for the Financial Sector, „DORA-VO“) hat der EU-Gesetzgeber ein mit Blick auf die Digitalisierung des Finanzwesens lange gehegtes regulatorisches Vorhaben in die Tat umgesetzt.
Dr. Ludwig von Moltke und Maximilian Adelhoefer über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Finanzierungen in Krisenzeiten gemäß BTO 1.2.5 MaRisk
Der EU-Gesetzgeber setzt derzeit die regulatorischen Vorhaben seines EU-Pakets zur Digitalisierung des Finanzwesens (MiCA, DORA, TOFR und weitere) in die Tat um. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Regelungen im Hinblick auf Geldwäscheprävention und Kryptowertetransfers.
Der EU-Gesetzgeber setzt derzeit die regulatorischen Vorhaben seines EU-Pakets zur Digitalisierung des Finanzwesens (MiCA, DORA, TOFR und weitere) in die Tat um. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Regelungen der bald zu erwartenden MiCA-Verordnung über die Ausgabe von Kryptowerten und das Anbieten von Dienstleistungen in Bezug auf Kryptowerte.
Im Juli 2022 hat Celsius Network, ein US-Unternehmen, das vor allem mit seinem Krypto-Lending Angebot bekannt wurde, Insolvenz angemeldet. Auch die Krypto-Werte zahlreicher deutscher Kunden, die im Krypto-Lending eine renditestarke Anlagealternative gesehen haben, sind in Gefahr. Damit rückt Krypto-Lending zunehmend auch in Deutschland in den Fokus der aufsichtsrechtlichen Praxis.
Die Finanzsanktionen gegen Russland wegen des Überfalls auf die Ukraine betreffen Bank- und Finanzdienstleistungen in ihrer gesamten Bandbreite. Wir bieten einen Überblick über die Sanktionen, die zugrunde liegenden Rechtsquellen und die konkreten Rechtsfolgen.