Die neue Musterfeststellungsklage

Der Deutsche Bundestag hat am 14. Juni 2018 die Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage beschlossen. Der Gesetzesentwurf wurde am 6. Juli 2018 vom Bundesrat gebilligt. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. November 2018 wird damit die Möglichkeit einer kollektiven Rechtsverfolgung geschaffen, die bisher nur im Rahmen des Kapitalmarktrechts durch das Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) bestand. Die Musterfeststellungsklage wird im 6. Buch der Zivilprozessordnung (ZPO) in den §§ 606 bis 613 geregelt.