Der EuGH hat mit Urteil vom 9. September 2021 neue Vorgaben für die Dokumentation von Verbraucherkrediten definiert. Dies führt zu neuen Klagerisiken und vielfach zu Nachbesserungsbedarf. Wir bieten einen Überblick über die Entscheidung.
Zum Thema des AGB-Änderungsmechanismusses der Banken und Sparkassen wurde vor dem BGH eine wichtige Schlacht geschlagen – und verloren. Die nächste steht allerdings unmittelbar bevor.
Der EuGH hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung für Verbraucherkredite unzureichend ist, wenn sie hinsichtlich des Beginns der Widerrufsfrist nur auf eine gesetzliche Vorschrift verweist. Wir erläutern das Urteil sowie wichtige Folgefragen.
Der Deutsche Bundestag hat am 14. Juni 2018 die Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage beschlossen. Der Gesetzesentwurf wurde am 6. Juli 2018 vom Bundesrat gebilligt. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. November 2018 wird damit die Möglichkeit einer kollektiven Rechtsverfolgung geschaffen, die bisher nur im Rahmen des Kapitalmarktrechts durch das Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) bestand. Die Musterfeststellungsklage wird im 6. Buch der Zivilprozessordnung (ZPO) in den §§ 606 bis 613 geregelt.
Seit 01.01.2016 sind der neue § 945a ZPO und die Schutzschriftenregisterverordnung (SRV) in Kraft. Die Vorschriften regeln die Einrichtung eines zentralen, länderübergreifenden elektronischen Registers für Schutzschriften (ZSSR).