Team:
Dr. Konrad Rusch, M.Jur.
Silvie Köhler
Michael Kurz, LL.M.

LSP berät Kapilendo bei Profi-Fußball-Crowdlending: Hertha BSC, Karlsruher SC und 1.FC Kaiserslautern machen den Start

Die Crowdlending-Plattform Kapilendo forciert den Trend von online-gestützten Publikumsfinanzierungen für Profi-Fußballclubs.

Die Clubs der DFL-Profiligen verfügen über eine breite Fan-Basis sowie über hohe Aufmerksamkeits- und Klickraten. Dies wird zunehmend zur Finanzierungsaufnahme als Ergänzung klassischer Finanzierungswege (Bankkredit, Börsengang) genutzt. Die Crowdlending-Plattform Kapilendo mit Sitz in Berlin strukturiert Crowdlending-Finanzierungsprojekte gezielt für den Fußball. Die Anleger werden über das Kapilendo-Online-Portal eingeworben, flankiert durch Stadion-Bandenwerbung und andere Werbemaßnahmen der Clubs. Die Anleger können online festverzinsliche, nicht verbriefte Schuldtitel in der Gestalt von Nachrangdarlehensforderungen erwerben oder auch in der Gestalt von Senior-Darlehensforderungen, die über die Fidor Bank AG als Fronting Bank pro rata an die Anleger verkauft werden.

Diesem Konzept sind bislang durch das Kleinanlegerschutzgesetz (KASG) des Jahres 2015 recht enge Grenzen gesetzt. Danach sind derartige Finanzierungen ohne Prospekt nur bis zu € 2,5 Mio. zulässig, und zwar als einmalig zur Verfügung stehender Freibetrag pro Emittent. Die Prospektfreiheit ist ein wesentlicher Faktor, denn viele Clubs scheuen den erheblichen Zeit- und (Berater-) Kostenaufwand für Vermögensanlagen- bzw. Wertpapierprospekte. Wegen dieser engen Grenzen des KASG waren die Crowdlending-Aktivitäten für Hertha BSC nach zwei Kampagnen über insgesamt € 2,5 Mio. vorerst beendet, dies trotz der sehr großen Nachfrage: die letzte Tranche über € 1 Mio. war in weniger als 10 Minuten ausverkauft. Auf die Herthaner folgten zum Schluss der soeben beendeten Ligasaison 2018/19 zwei weitere Traditionsvereine mit Kapilendo-Crowdlending-Kampagnen: der Karlsruher SC und der 1. FC Kaiserslautern.

LSP berät Kapilendo seit der Gründung im Jahr 2015 im Bankaufsichtsrecht und Kapitalmarktrecht und hat auch die hier genannten Projekte begleitet. Größere Volumina sind in Aussicht. Durch das „Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-ProspektVO“, das im Juli 2019 in Kraft trat, wird die € 2,5 Mio. Schwelle für nicht prospektierte sog. „Schwarmfinanzierungen“ auf € 6 Mio. erhöht. Ferner gilt der Freibetrag nicht nur – wie bislang – einmal pro Lebenszeit eines Emittenten, sondern einmal je 12-Monatszeitraum.

Dem war im April 2019 eine positive Evaluation des Crowdlendingmarktes durch eine vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) in Auftrag gegebene Studie von Prof. Dr. Lars Hornuf / Universität Bremen und Dr. Christa Hainz / ifo Institut vorausgegangen. Die Forscher konstatierten seit dem Kleinanlegerschutzgesetz des Jahres 2015 eine jährliche Wachstumsrate des deutschen Crowdlendingmarktes von 197%, ohne dass in diesem Zeitraum auch nur eine Beschwerde bei Verbraucherzentralen bekannt geworden wäre. Der Gesetzgeber hat dies zum Anlass genommen, den Crowdlendingmarkt durch Anhebung des Schwellenwertes für die Prospektierungspflicht moderat zu flexibilisieren.

Hinzu kommt die seit Juli 2018 bestehende Möglichkeit, gemäß dem neuen § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG), verbriefte Wertpapiere (z.B. Anleihen) bis zu € 8 Mio. prospektfrei zu emittieren. Wer jedoch in zweistelliger Millionenhöhe den Kapitalmarkt angehen will (wie Anfang des Jahres 2019 der HSV mit einer Anleihe über bis zu € 17,5 Mio.), dem bleibt auch künftig die Prospekterstellung nicht erspart.